Gerade Fuhrparks von Unternehmen zählen zu den am häufigsten falsch versicherten Fahrzeugflotten.
Aber was genau ist eigentlich der Grund dafür?
- Nicht jede Versicherungsgesellschaft versichert gewerblichen Güterverkehr.
- Viele Makler verkaufen falsche Produkte ohne zwischen Werkverkehr & Güterverkehr zu unterscheiden.
Das bedeutet: Im Schadenfall würden Sie auf oft enormen Kosten sitzen bleiben
Vermeiden auch Sie teure finanzielle Stolperfallen durch falsch versicherte Fahrzeugflotten.
Unterschied zwischen Güterverkehr und Werkverkehr
Neben der Kfz-Haftpflichtversicherung / Fuhrparkversicherung für Speditionen ist ein Unternehmer laut § 7a GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) dazu verpflichtet, sich gegen alle Schäden zu versichern, für die er gemäß seinem Frachtvertrag bei Beförderungen mit Be- und Entladeort im Inland haftet. Eine Güterschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen ist daher keine Kür, sondern unumgänglich. Die Frage ist: "Welche Fahrzeuge muss man für den Güterverkehr und welche für den Werkverkehr versichern?“
Was ist Güterverkehr?
Von Güterverkehr spricht man, wenn geschäftsmäßig Waren und Güter aller Art außerbetrieblich befördert werden. Der gewerbliche Güterverkehr ist Teil des Wirtschaftsverkehrs über Straße, Schiene, Wasser oder Luft. Die Empfänger der Lieferungen können beispielsweise Supermärkte sein, die mit frischen Lebensmitteln handeln, oder Industrieunternehmen, die Rohstoffe benötigen.
Güterverkehr, oder auch der Güter-Fernverkehr, bedarf einer Lizenz vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Mit dieser Genehmigung können national und international Güter und/oder Waren gegen Entgeld transportiert werden. Die dafür eingesetztenKraftfahrzeuge dürfen - einschließlich Anhänger - mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen beladen werden.
Was ist Werkverkehr?
Als Werkverkehr wird der Güterverkehr zwischen verschiedenen Standorten desselben Unternehmens bezeichnet, sofern er für das Unternehmen eine Hilfstätigkeit darstellt. Der auch als Eigenverkehr bezeichnete Transport wird daher in der Regel von eigenem Personal durchgeführt und die Beförderung dient eigenen Zwecken.
Die Güter, die im Werkverkehr transportiert werden, müssen sich im Eigentum des Unternehmens befinden, oder zumindest von diesem selbst hergestellt, bearbeitet, verkauft, gemietet oder vermietet werden. Zum Beispiel werden die Lastwagen
vieler Bauunternehmen dem Werkverkehr zugerechnet, denn sie transportieren Materialien und Werkzeuge von und zur Baustelle. Werkverkehr unterliegt keiner Erlaubnispflicht nach GüKG. und somit auch nicht der Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, Güter- und Verspätungsschäden, nach dem GüKG. Lediglich das Unternehmen muss sich beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vor der ersten Beförderung anmelden.
Laut § 1 Abs. 2 (GüKG) dürfen Fahrzeuge, die im Werkverkehr eingesetzt werden, ein zugelassenes Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht übersteigen. Alle Transporte, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, sind gewerblicher, also erlaubnispflichtiger Güterverkehr. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält riskiert hohe Geldbußen.
Ist auch Ihre Spedition betroffen?
Die Firma Flottex.de bietet aktuell gratis Checks für Speditionen und prüft für Sie ob Ihre Spedition auch betroffen ist.
Im ersten Schritt erfolgt eine kostenlose Analyse des Ist-Zustandes ihrer Flottenversicherung Spedition. Anschließend erhalten Sie eine objektive Handlungsempfehlung von unseren Experten. Entscheidungsgrundlagen zum Wechsel können u.a. die Erweiterung der Deckung, eine Beitragsersparnis oder auch die Installation einer Gewinnbeteiligung sein.