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Montag, 03 Januar 2022 06:56

Wann muss ein Zahn gezogen werden?

Zahn beim Zahnarzt ziehen Zahn beim Zahnarzt ziehen pixabay

Die sogenannte Zahnextraktion: Sie bezeichnet das Entfernen beziehungsweise das Ziehen eines Zahnes ohne operative Maßnahmen.

Zu den häufigsten Gründen, sich einen Zahn beim Zahnarzt ziehen lassen zu müssen, zählen sowohl Entzündungen als auch Unfälle. Im Folgenden mehr hierzu - weitere Informationen finden sich hier.

Zahn ziehen - was ist darunter zu verstehen?

Bei der Zahnextraktion handelt es sich um eine alte Behandlungsmethode. Tatsächlich existieren bereits aus dem ersten Jahrhundert Aufzeichnungen über die Zahnextraktion.

Beim Ziehen von Zähnen wird zwischen zwei verschiedenen Methoden unterschieden: Die einfache und die operative Zahnentfernung. Letztere Methode findet ausschließlich bei komplizierteren Fällen statt, so beispielsweise auch bei der Entfernung der Weisheitszähne. Die Krankenkasse kommt für jene Behandlungskosten auf.

Wann ein Zahn gezogen werden muss

Die Zahnextraktion unterliegt einem grundsätzlichen Erhaltungsgrundsatz, sprich: Das Ziehen des Zahns soll den letzten Ausweg darstellen. Der Zahn darf nur dann gezogen werden, wenn:

  1. er mit jeder anderen Methode nicht mehr zu erhalten ist,
    (beispielsweise mit einer Wurzelbehandlung oder einer Wurzelspitzenresektion)
  2. der Erhalt entweder sinnfrei oder sogar schädlich wäre.

Die Entfernung des Zahns kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein:

Lockerer oder stark geschädigter Zahn

Die Ursache kann unter anderem ein Unfall sein: Der Zahn wird hierbei gegebenenfalls so geschädigt, dass dessen Erhalt nicht mehr möglich ist. Auch ist eine Zahnextraktion dann notwendig, wenn der Zahn aufgrund von Karies oder Parodontitis stark angegriffen ist.

Der Platz reicht nicht mehr aus

Die Zahnextraktion aufgrund eines Platzmangels: Tatsächlich können angeborene Fehlstellungen des Kiefers Engstände der Zähne auslösen. Der Zahn wird folglich gezogen, um für die verbleibenden Zähne wieder ausreichend Platz zu schaffen.

Vorbeugende Maßnahme

Bestimmte Umstände können des Weiteren dazu führen, dass Zähne vorbeugend gezogen werden müssen. Dabei sollen nicht nur Infektionen der Zähne verhindert werden, auch soll es die bestehende Erkrankung nicht verschlimmern und dessen Behandlung ebenso nicht erschweren. Unter anderem gilt dies für die nachfolgenden Fälle:

  • bei Organtransplantationen: Vorhandene Zahnkeime könnten das Transplantat abstoßen.
  • bei einer Strahlen- oder Chemotherapie: Es soll hiermit vor einer strahleninduzierten Schädigung des Zahns geschützt werden.
  • bei einem Herzklappenersatz: Zahnkeime sind ein häufiger Verursacher von Entzündungen der Herzinnenhäute.

So gibt es aber auch Patienten, bei denen eine Operation aufgrund einer Erkrankung nicht durchgeführt werden darf. Entsprechend ist auch keine Zahnextraktion möglich. Die nachfolgenden Krankheitsbilder zählen unter anderem dazu:

  • schwere Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
  • unterdrücktes Abwehrsystem (sogenannte "Immunsuppression)
  • Blutungsneigung
  • Tumore oder auch akute Entzündungen im zu operierenden Bereich
  • Unverträglichkeit oder Allergie gegen das verwendete Betäubungsmittel (Lokalanästhetikum)

Was nach einer Zahnextraktion beachtet werden muss

  1. Schonung sowie das Meiden von körperlicher Anstrengung
  2. Essen und Trinken erst nach Abklingen der Betäubung, das Kauen auf der betroffenen Seite möglichst vermeiden
  3. Strikter Verzicht auf Nikotin, Kaffee und Alkohol - und zwar bis zum Folgetag nach der Zahnextraktion
  4. Kühlung der betroffenen Stelle, ebenfalls zur Linderung der auftretenden Schmerzen geeignet
  5. Leichte Schmerzmittel in der Hausapotheke

Zur Kühlung der betroffenen Stelle eignet sich ein in ein Stofftuch gewickelter Eisbeutel, welcher an der Wangenaußenseite anzulegen ist. Eine ausreichende Kühlung der Wunde kann auch der Schwellung des Gewebes entgegenwirken.