Geht es um die Videoüberwachung in der Öffentlichkeit, ist das Thema umstritten. Gegner davon befürchten nämlich einen Eingriff in die Privatsphäre. Für die Befürworter stehen hingegen die Vorteile eines frühzeitigen Erkennens von Straftaten und die Beweissicherung im Vordergrund.
Die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Stellen
Eine Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen ist nur dann zulässig, wenn diese zur Erfüllung von Aufgaben öffentlich staatlicher Stellen innerhalb eines gesetzlich vorgeschriebenen Rahmens vorgenommen wird.
In ausgenommenen Fällen kann diese aber auch von privater Seite zur Wahrnehmung des eigenen Hausrechts oder auch zur Wahrnehmung anderer berechtigter Interessen für erlaubte Zwecke zulässig vorgenommen werden.
Essenziell wichtig ist eine ausführliche Abwägung der Interessen zwischen dem Eingriff in das Persönlichkeitsrecht einer betroffenen Person und dem berechtigten Interesse an einer Überwachung.
Kriterien, die zu berücksichtigen sind:
- Die Verhältnismäßigkeit der Überwachung, bedeutet, dass sie nur für den beabsichtigten Zweck dienen darf.
- Sie muss kenntlich gemacht werden, zum Beispiel durch entsprechende Hinweisschilder, wie die Videoüberwachung in Berlin am Bahnhof.
- Die Daten dürfen nur einzig und allein zu dem Zweck benutzt werden, für die sie erhoben wurden und sind danach zu löschen.
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Die häufigste Form der nicht öffentlichen Überwachung ist die Videoüberwachung am Arbeitsplatz. Der betriebliche Bereich gehört zwar im Grunde genommen zum Privat-Umfeld, jedoch stellt er einen besonderen Fall des privaten Bereichs dar. Aufgrund der besonderen Interessen der Beteiligten in Bezug der Überwachung sind diese nicht mit dem privaten Bereich zu vergleichen. Eine gründliche Abwägung der zu schützenden Interessen der Arbeitnehmer und der des Arbeitgebers sind hier gefordert. Zudem müssen spezielle arbeitsrechtliche Vorschriften sowie Gerichtsurteile beachtet werden.
Folgende Punkte sind zu klären:
- Gibt es eine dementsprechende Vereinbarung, die das Überwachen per Videoaufnahmen regelt? Liegen individuelle Einwilligungen für die Videoüberwachung der Betroffenen vor?
- Ist die Überwachung erforderlich, um berechtigte Interessen wahrzunehmen? Beispielsweise könnten das Tresorräume sein.
- Beabsichtigt die Überwachung, Straftaten von Dienstleistern oder von Mitarbeitern aufzudecken und aufzuklären? In solchen Fällen müssen zumindest zeitliche als auch räumlich begründete Verdachte vorliegen.
Die Videoüberwachung zu Hause und im privaten Bereich
Aufgrund der günstigen Preise, einfachen Bedienbarkeit und vernetzten Technik erhält die Videoüberwachung immer mehr Einzug in Privathäuser und Wohnungen. Natürlich müssen diese Installationen den rechtlichen Grundlagen entsprechen. Wegen der Vielfältigkeit der Gegebenheiten vor Ort muss oftmals eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen werden.
Folgende Voraussetzungen sollten geprüft werden:
Die Rechtmäßigkeit:
Eine regelmäßige Überwachung des privaten Grundstückes und Hauses ist zulässig. Eine Überwachung fremder Personen innerhalb dieses rein privaten Umfelds darf nur stattfinden, wenn die betroffenen Personen ausdrücklich oder durch eine schlüssige Handlung zugestimmt haben. Die Überwachung von Straßen, Wegen oder Plätzen ist in der Regel nicht erlaubt und ist nur öffentlichen staatlichen Stellen vorbehalten.
Die Verhältnismäßigkeit:
Vor dem Einsatz einer Videoüberwachung sollte geprüft werden, ob die Abwägung des Eigentümers und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Personen, überhaupt verhältnismäßig ist. Grundsätzlich sollte geprüft werden, ob eventuell zu erwartende Straftaten wie Angriffe auf den Wohnbereich oder auf Personen nicht anders als mithilfe von einer Alarmanlage vermieden werden können.
Handlungsempfehlungen für die Videoüberwachung im Privatbereich:
- Nur zulässige und notwendige Dinge mit der Kamera aufnehmen
- Alle betroffenen Personen, die den überwachten Bereich betreten, informieren oder ein Hinweisschild anbringen
- Es muss sichergestellt sein, dass die Daten nicht von Dritten nicht veröffentlicht oder ins Internet gestellt werden können
- Nach einer gewissen Zeit müssen die Daten wieder gelöscht werden.