Montag, 03 Oktober 2022 11:17

Todesfall – Und jetzt?

Bestattungen in Frankfurt Bestattungen in Frankfurt pixabay

Kommt es zu dem Tod eines nahestehenden geliebten Menschen, tritt die damit verbundene Bürokratie natürlich erst einmal in den Hintergrund.

Dennoch kommen auf die engen Angehörigen nach dem Todesfall viele gesetzliche Pflichten zu, die oft ein unmittelbares Handeln erfordern.

Es gilt für sie somit, zahlreiche organisatorische Aufgaben zu meistern, ob hinsichtlich des Nachlasses, der Beerdigung oder Versicherungsangelegenheiten. Grundsätzlich stellt ein kompetenter Bestatter, wie etwa der Dienstleister für Bestattungen in Frankfurt, in diesem Zusammenhang einen wichtigen und sehr hilfreichen Ansprechpartner dar.

Welche Aufgaben und Pflichten auf die Angehörigen im Detail nach einem Todesfall zukommen beziehungsweise welche sich davon als besonders dringlich zeigen, erklärt der folgende Beitrag.

Den Arzt kontaktieren

Direkt nach dem Eintritt des Todes muss ein Arzt verständigt werden, der dann dafür zuständig ist, den Toten zu untersuchen und die genaue Ursache des Todes sowie seinen Zeitpunkt festzustellen. Durch den Arzt werden außerdem wichtige Dokumente ausgestellt, wie etwa die Todesbescheinigung und der sogenannte Leichenschauschein.

Sollte sich der Todesfall in einem Pflegeheim oder einem Krankenhaus ereignet haben, wird der Arzt entsprechend durch die Einrichtung verständigt. Sollte sich der Tod jedoch in den heimischen vier Wänden ereignet haben, muss umgehend die Information des Hausarztes erfolgen. Sollte dieser nicht zu erreichen ist, ist alternativ der ärztliche Notdienst zu verständigen.

Zusammenstellung relevanter Dokumente

Die Angehörigen sollten zeitnah nach dem Todesfall außerdem sämtliche wichtige Unterlagen und Dokumente zusammenstellen – diese werden nämlich an verschiedenen Stellen benötigt.

Die Unterlagen umfassen dabei beispielsweise Verfügungen des Toten, wie sein Testament, Vorsorgevertrag und Wünsche zur Art der Bestattung, einen eventuellen Organspenderausweis und den Totenschein. Nicht vergessen werden dürfen darüber hinaus auch die Versicherungsunterlagen, eine eventuelle Sterbeurkunde des Ehepartners, Scheidungsurteile, Heiratsurkunden, die Geburtsurkunde und der Personalausweis.

Beauftragung des Bestatters

Geht es um den Leichnam des Toten, haben seine Angehörigen die Pflicht, sich um diesen zu kümmern. Dafür müssen sie ein Bestattungsunternehmen auswählen, entscheiden, wie sich die Beerdigung gestalten soll und auch die letzte Ruhestätte für den Verstorbenen wählen. Es wird allgemeinhin als Bestattungspflicht bezeichnet, dass der Verstorbene eine ordnungsgemäße Bestattung erfährt – und das innerhalb der Frist, die durch das Gesetz vorgegeben wird. Von der Bestattungspflicht betroffen sind die nächsten Angehörigen des Toten, beispielsweise die Enkel, die Großeltern, die Geschwister, die Eltern, die Kinder oder der Ehepartner.

Es gilt demnach, nach dem Todesfall kurzfristig Kontakt zu einem Bestatter aufzunehmen, welcher die folgenden Schritte dann gemeinsam mit den Hinterbliebenen organisiert.

Information an Angehörige, Arbeitgeber und Versicherungen

Nicht vergessen werden darf außerdem, dass auch weitere Angehörige, der Arbeitgeber und Versicherungen über den Todesfall in Kenntnis gesetzt werden müssen.

Der Großteil der Versicherungsverträge weist nur eine überaus kurze Frist auf, in welcher durch die Angehörigen im Falle eines Todes geprüft werden muss, welche Versicherungen entsprechend in Kenntnis gesetzt werden müssen und wie mit diesen in Zukunft verfahren werden soll.

Kommt es zu einer zu späten Meldung des Todesfalls, besteht die Gefahr, dass es zu einem Verlust des Versicherungsanspruches kommt, sodass beispielsweise durch die Versicherung verweigert wird, die Versicherungssumme der Lebensversicherung auszuzahlen. Besonders wichtig ist daher eine entsprechende Information an die Sterbegeldversicherung, die Lebensversicherung und – bei einem Unfalltod – der Unfallversicherung.

Daneben sollten selbstverständlich auch Arbeitgeber oder weitere Angehörige über den Tod informiert werden. Stirbt ein naher Angehöriger, steht Arbeitnehmern in der Regel ein Sonderurlaub zu.

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