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Donnerstag, 17 Dezember 2020 12:03

Wie viel Schmerzensgeld steht mir nach einem Unfall zu?

Lassen Sie sich nach dem Unfall von einem Kfz-Gutachter beraten Lassen Sie sich nach dem Unfall von einem Kfz-Gutachter beraten

Natürlich heilen die Wunden durch die Zahlung von Schmerzensgeld nicht unbedingt schneller. Dennoch trägt es für die Betroffenen in hohem Maße dazu bei, einen Unfall schneller zu verarbeiten und die Folgen des Geschehens so abzumildern.

 

Oft stellt sich nach Unfällen die Frage, ob das Schmerzensgeld aus physischer Sicht, beispielsweise bei einem Schleudertrauma, oder aus psychischer Sicht, zum Beispiel nach einem erlittenen Schock, begründet ist.

Generell gilt immer: Lassen Sie sich nach dem Unfall von einem Kfz-Gutachter beraten. Schließlich ist es nach einem solchen Erlebnis wichtig zu wissen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht und wie hoch dieses ausfallen kann. Wichtige Informationen dazu liefert auch der folgende Beitrag.

Die gesetzlichen Regelungen

Wird nach einem Unfall ein Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht, bildet der Paragraf 253 II BGB die entsprechende rechtliche Grundlage. Nach diesem ist es möglich, eine sogenannte „billige Entschädigung“ in Form einer Geldsumme für unfallbedingte gesundheitliche oder körperliche Beeinträchtigungen zu fordern.

Pauschal ist es kaum möglich zu beziffern, wie hoch das Schmerzensgeld nach einem Autounfall ausfällt. Dabei kommt es nämlich stets auf den individuellen Einzelfall an. Allgemeingültige Beträge können daher nicht genannt werden. Schmerzensgeld nimmt jedoch stets eine Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion ein.

Die Ausgleichsfunktion

Das Opfer des Unfalles soll durch das Schmerzensgeld für die erlittenen Schäden und Verletzungen einen Ausgleich erhalten. Diese Schäden umfassen nach einem Verkehrsunfall häufig Beeinträchtigungen der Lebensfreude, Sorgen, Ängste und Schmerzen. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt stets von dem Ausmaß und der Art der Beeinträchtigungen ab.

Natürlich können derartige immaterielle Schäden in einigen Fällen, wie zum Beispiel einer unfallbedingten Querschnittslähmung, nicht wirklich durch eine Geldzahlung ausgeglichen werden. Hinsichtlich der Ausgleichsfunktion werden die Schmerzintensität, die Eingriffsintensität und die Folgeschäden berücksichtigt.

Die Genugtuungsfunktion

Durch die Zahlung von Schmerzensgeld wird außerdem eine Genugtuungsfunktion erfüllt. Der Geschädigte erfährt durch die Zahlung des Schädigers also eine Genugtuung für das, was ihm passiert ist.

Einbezogen werden diesbezüglich das Ausmaß des Verschuldens, eine eventuelle Regulierungsverzögerung und die Vermögensverhältnisse beider Parteien.

So hoch fällt das Schmerzensgeld aus

Wie bereits beschrieben, ist es kaum möglich, pauschale Angaben zu der Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Unfall zu machen. Die höchsten Summen an Schmerzensgeld, die in Deutschland öffentlich bekannt sind, liegen zwischen 500.000 und 700.000 Euro.

Natürlich handelt es sich dabei nicht um repräsentative Werte. Die Beträge schwanken stets. Im Durchschnitt beträgt die Höhe des Schmerzensgeldes, das nach einem erlittenen Schleudertrauma nach einem einfachen Unfall gezahlt wird, rund 600 Euro. Allerdings kann, abhängig von dem individuellen Fall, dieser Betrag auch wesentlich höher oder wesentlich geringer ausfallen.

Oft werden die Streitigkeiten zwischen den Haftpflichtversicherern und den Geschädigten durch einen Vergleich oder eine außergerichtliche Einigung beigelegt. Die tatsächlich gezahlten Schmerzensgeldsummen werden so nur selten öffentlich bekannt. Es sind allerdings sogenannte Schmerzensgeldtabellen einsehbar, die einen Anhaltspunkt bieten. In diesen sind verschiedene Verletzungen, die durch einen Unfall verursacht werden können, aufgeführt, wie beispielsweise Gehirnerschütterungen, Beckenbrüche, Posttraumatische Belastungsstörungen oder Bänderrisse.

Grundsätzlich gilt also, dass stets das individuelle Geschehen und die jeweiligen Folgen eines Unfalls für die letztendliche Höhe des Schmerzensgeldes ausschlaggebend sind. Auf eine umfangreiche Beratung sollten Betroffene daher nicht verzichten.