Interessant ist in diesem Zusammenhang natürlich vor allem die Frage, wer für die Kosten, die für die Sanierung des Kanals entstehen, aufkommen muss. Muss der Vermieter, der Mieter, der Immobilienbesitzer oder vielleicht sogar die Gemeinde die Kosten tragen? Da diese Frage gar nicht so einfach zu beantworten ist, treten hinsichtlich der Kostenübernahme für die Kanalarbeiten immer wieder Missverständnisse auf.
Ob innovative Sanierung mit Spraytechnik oder eine herkömmliche Rohrsanierung – der folgende Beitrag klärt auf, welche Partei für die Arbeiten bezahlen muss.
Kanalsanierung – Das steckt dahinter
Wird von einer Kanalsanierung gesprochen, betrifft dies in der Regel Kanalsysteme, die im Boden verlegt sind. Diese dienen dem Zweck der Abwasserentsorgung.
Nötig wird eine Sanierung des Kanals, wenn die Abwasserrohre im Laufe der Zeit in die Jahre gekommen sind oder eine Verstopfung des Abflusses vorliegt, sodass ein einwandfreier Durchfluss nicht mehr gegeben ist. Die Kanalsanierung zeichnet sich heute dabei durch den großen Vorteil aus, dass es für diese zwingend nicht nötig ist, die Oberfläche der Rohre vollständig aufzureißen.
Zugang erhalten die Arbeiter vielmehr über die Wege, die bereits vorhanden sind. Dieses Vorgehen wird auch als grabenlose Kanalsanierung bezeichnet. Ein großflächiges Buddeln ist somit nicht nötig, wodurch die Kosten, die für die Sanierung des Kanals entstehen, reduziert werden können.
Es stehen grundsätzlich unterschiedliche Verfahren zur Verfügung, die bei der Sanierung des Kanals angewendet werden. Im Rahmen der Kanalreparatur findet eine Ausbesserung von kleineren Schäden statt. Wird eine Kanalrenovierung durchgeführt, gestalten sich die Reparaturen großflächiger, außerdem werden beschädigte Elemente oder Bereiche abgedichtet.
Im Zuge einer Rohrerneuerung findet im Gegensatz dazu eine vollständige Ersetzung der beschädigten Komponenten statt. Die Kosten für die Sanierung des Kanals steigen in diesem Fall natürlich.
Die Kosten für die Kanalsanierung
Wird ein Kanalsystem komplett ausgetauscht, fallen dafür natürlich recht hohe Kosten an. Schließlich ist ein großflächiges Ausheben des Bereichs nötig, eine Entfernung der alten Rohre beziehungsweise Kanäle und das Einsetzen der neuen Rohre. Diese Arbeiten nehmen viel Zeit in Anspruch und gehen mit einem hohen Aufwand einher.
Die Frage, die sich dann stellt, ist natürlich, wer für die Kosten der Kanalsanierung eigentlich aufkommen muss – ihre Beantwortung ist jedoch gar nicht so einfach. Abhängig davon, wie sich die Regeln der jeweilige Kommune gestalten, kann es sein, dass die Kosten von der Stadt, dem Vermieter, dem Mieter oder dem Hausbesitzer übernommen werden müssen. Die Regelungen gestalten sich kaum einheitlich.
Sicher ist jedoch, dass bei Problemen mit dem Abwassersystem unbedingt ein Fachbetrieb mit der Lösung beauftragt werden sollte. Hinsichtlich der Kostenübernahme ist dann der Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner. Es müssen nicht nur die Kosten für die Kanalsanierung an sich aufgebracht werden, sondern beispielsweise oft auch solche, die für das Rückschneiden von Wurzeln oder Bäumen anfallen.
In vielen Fällen gestaltet sich die Lage so, dass die Kosten für die Sanierung des Kanals von dem Besitzer des jeweiligen Grundstücks übernommen werden muss. Jedoch gibt es auch dabei zahlreiche Ausnahmen und Sonderregelungen.