Print this page
Freitag, 05 August 2022 11:05

Hausbau und Renovierung: Wohin mit dem Abfall?

Radlader in Frankfurt zu mieten Radlader in Frankfurt zu mieten pixabay

Diejenigen, die schon einmal einen Hausbau oder auch nur eine Renovierung realisiert haben, wissen, dass damit nicht nur viel Arbeit, sondern ebenfalls viel Abfall einhergeht.

 

Bei diesem handelt es sich nicht nur ausschließlich um Bauschutt, sondern ebenfalls um Sonderabfälle und Restmüll. Aus diesem Grund sollten sich bereits in der Planungsphase Gedanken um eine entsprechende Abfallentsorgung gemacht werden. Sinnvoll ist es beispielsweise, einen Radlader in Frankfurt zu mieten, um die damit verbundenen Arbeiten so einfach wie möglich zu gestalten.

Die Abfallentsorgung kann keinesfalls darin bestehen, lediglich einen großen Container zu mieten. Auch bei der Entsorgung von Abfällen sind rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen – sowohl durch die einzelnen Kommunen als auch die Länder, den Bund und die EU.

Die Grundlagen der Abfallentsorgung

Geht es um die Entsorgung von Müll, muss dieser stets nach seinen Abfallarten sortiert werden. Eine Zuordnung von Baustellenabfällen in die herkömmlichen Kategorien, wie etwa Wertstoffe, Verpackungen und Sonderabfälle, ist allerdings in den meisten Fällen kaum möglich.

Aus diesem Grund gibt die BG Bau, also die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, eigene Klassifizierungen vor, die mit entsprechenden Regelungen für die Entsorgung des Abfalls einhergehen. Nicht nur die Umwelt profitiert in hohem Maße von einer sorgfältigen Abfallversorgung, sondern ebenfalls die Kosten für die Müllentsorgung. Generell geht es darum, so viele Abfälle wie möglich zu recyceln und wiederzuverwenden.

Die Entsorgung von Bauschutt

Wird eine Immobilie saniert oder renoviert, kommt dabei häufig viel Bauschutt zustande. Dieser besteht zu einem Großteil aus festen mineralischen Komponenten, beispielsweise in Form von Beton, Fliesen, Mauerziegeln oder Keramik.

Damit die Recyclingquote so hoch wie möglich ausfallen kann, ist der Bauschutt idealerweise abhängig von seinen Materialien zu trennen.

Der korrekte Umgang mit Bodenaushub

Geht es um den Neubau eines Hauses oder dem Umbau eines bereits bestehenden Objektes, ist außerdem der Bodenaushub zu bedenken. Abhängig davon, wie der jeweilige Baugrund beschaffen ist, handelt es sich bei diesem um Fels, Split, Kies, Erde oder Sand. Daneben können jedoch auch Beimischungen von mineralischen Substanzen auftauchen.

Wurde Mutterboden ausgehoben, lässt sich dieser hervorragend für die Gestaltung des Außenbereichs nutzen. Anderweitige Aushübe sind in einem Container zu entsorgen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass eine Mischung des Bodenaushubs mit Schotter oder Bauschutt nicht zulässig ist – hier ist eine getrennte Entsorgung notwendig.

Die Grünschnittentsorgung

In einigen Fällen fallen jedoch auch große Mengen an Grünschnitt an, etwa, wenn es um die Vorbereitung eines verwilderten Grundstückes für einen zukünftigen Bau geht. Der Grünschnitt kann dann Sträucher, Grasschnitt, Wurzelballen, Baumstümpfe und -stämme umfassen. Auch in diesem Szenario ist es sinnvoll, einen Container zu mieten, um eine korrekte Entsorgung des Grünschnitts sicherzustellen. Die Pflanzenabfälle werden in der Regel kompostiert.

Eventuelle Verunreinigungen durch Schadstoffe berücksichtigen

Jedoch müssen Sanierer und Bauherren nicht nur dafür Sorge tragen, dass eine sortenreine Trennung des Abfalls erfolgt. Sie stehen außerdem in der Pflicht, den Bauabfall hinsichtlich eventueller Verunreinigungen durch Schadstoffe zu überprüfen.

Handelt es sich um sauberen Bauschutt oder Bodenaushub, sind diese als unbelastete Stoffe zu werden. Allerdings weisen diese manchmal auch PCB, Asbest, Kraft- oder Brennstoffe auf. Bei deren Entsorgung müssen besondere Regelungen berücksichtigt werden.

Derartige Stoffe gelten als Schadstoffe, da sie dem Erdreich, dem Wasser und der menschlichen Gesundheit einen großen Schaden zufügen können. Zu prüfen sind dabei stets die vorgegebenen zulässigen Grenzwerte. Werden diese überschritten, gelten die Regeln für die sogenannten überwachungsbedürftigen Abfälle.