Auf dem Weg in die Selbstständigkeit fällt die Entscheidung zwischen Einzelunternehmen, GbR, UG und GmbH. Idealerweise kann man die verschiedenen Unternehmensformen im Überblick vergleichen, bevor eine der Rechtsformen gewählt wird.
Das Einzelunternehmen
Oft beginnt eine selbstständige Tätigkeit als Einzelunternehmen. Ob Kleinunternehmer oder Gewerbetreibender, eine kleine Firma ist schnell angemeldet. Die Gründungskosten betragen nicht mehr als 50 Euro für die Anmeldung beim Gewerbeamt. Eine finanzielle Einlage ist nicht notwendig. Beim Kleinunternehmen entfällt auch die Notwendigkeit einer doppelten Buchführung. Allerdings hat diese Rechtsform den Nachteil, dass der Einzelunternehmer mit seinem Privatvermögen haftet. Auch kann der Eindruck des Hobby-Charakters bei großen Kunden entstehen. Sind mehrere Unternehmensgründer beteiligt, ist die Anmeldung als Einzelunternehmen nicht mehr möglich.
Vor- und Nachteile einer GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein Gewerbe für mindestens zwei Unternehmensgründer. Sie wird oft von Anwälten, Journalisten oder Ärzten gewählt. Alle Gesellschafter einer GbR sind gleichberechtigt. Hierfür sollte ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden, der jedoch nicht zwingend notwendig ist. In ihm werden Fragen wie Geschäftsführung, Informationspflichten, Gewinnverwendung, Gewinn- und Verlustverteilung sowie Privatentnahmen geregelt. Eine GbR kann wie ein Einzelunternehmen unkompliziert beim Gewerbeamt angemeldet werden. In der Firmenbezeichnung müssen allerdings die Namen der Gesellschafter und die Bezeichnung GbR enthalten sein.
Der große Vorteil der GbR liegt in den dem Einzelunternehmen ähnlichen Voraussetzungen für die Gründung. Es ist auch bei dieser Rechtsform keine Kapitaleinlage notwendig. Liegt der Umsatz unter 50.000 Euro, ist diese Rechtsform außerdem für Unternehmen mit mehreren Gründern geeignet. Die bürokratischen Hürden entsprechen denen eines Gewerbes als Einzelunternehmer. Allerdings hat eine GbR den Nachteil, dass jeder Gesellschafter gesamtschuldnerisch mit seinem privaten Vermögen haftet. Steuerlich hat die GbR einige Nachteile gegenüber Kapitalgesellschaften. Außerdem muss die GbR aufgelöst werden, wenn einer der Gesellschafter aussteigt.
Vor- und Nachteile der UG
Eine Unternehmergesellschaft (UG) ist als eigenständige Rechtsform eine Sonderform der GmbH. Sie wird auch als Mini-GmbH bezeichnet. Der Hauptgrund dafür ist, dass bei der Gründung einer UG eine Stammkapitaleinlage von einem Euro ausreichend ist. Während bei der GmbH hier 25.000 Euro als Mindestkapital notwendig sind, kann die UG quasi ohne Stammkapital von den Gesellschaftern gegründet werden. Völlig ausgeschlossen sind bei der UG Sacheinlagen. So können auch kapitalschwache Startups, die Vorteile der GmbH nutzen. Daher ist auch eine UG haftungsbeschränkt.
Vor- und Nachteile der GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft. Ihre Gründung ist mit einer Kapitaleinlage von mindestens 25.000 Euro verbunden. Diese kann auch durch Sacheinlagen erfolgen. Die Gründung der GmbH muss verschiedene Formalien erfüllen. So muss sie notariell beglaubigt werden und benötigt einen Gesellschaftsvertrag, eine Gesellschafterliste sowie einen Geschäftsführer. Zusätzliche Gesellschafter können aber noch nach der Gründung beteiligt werden. Auch ist die Bezeichnung GmbH Teil des Namens des Unternehmens.
Eine GmbH hat viele Vorteile für die Gesellschafter. So haften sie nur mit ihren Einlagen und damit beschränkt. Sie kann die Basis für Fundraising und verschiedenste Investoren darstellen. Auch kann das Vertragswerk flexibel geregelt werden. Zudem hat die GmbH steuerliche Vorteile, unter anderem wenn Mitarbeiter beschäftigt werden. Zusätzlich vermittelt die Rechtsform der GmbH Seriosität und Professionalität bei allen Kunden. Als Nachteil der GmbH kann man die komplexe Konstruktion und damit verbundene Bürokratie sehen. Für den Geschäftsführer der GmbH gibt es viele Pflichten. Da sie auch deutlich kostenintensiver als andere Rechtsformen ist, macht die Gründung erst ab einem Jahresumsatz von 250.000 Euro Sinn.