1883 wurde sie vom Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt. Die Versicherung hat den Sinn, jeden Bürger in Bezug auf die wichtigsten und häufigsten Lebensrisiken abzusichern. Zudem soll dadurch auch in Notlagen ein gewisser Lebensstandard möglich sein. Notsituationen ergeben sich sehr oft aus Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Alter oder Arbeitslosigkeit.
Die gesetzliche Sozialversicherung beruht auf dem Prinzip der Versicherungspflicht. Alle Arbeitnehmer sind versicherungspflichtig und müssen deswegen Versicherungen in den unterschiedlichen Zweigen abschließen. Ausnahmen betreffen Selbstständige, Beamte, Soldaten und andere Berufsgruppen.
Beim Großteil der Versicherungstypen teilen sich der Arbeitnehmer und der Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge. Dadurch, dass die Sozialversicherung Pflicht ist, sind auch sozial schwache Bürger sehr gut abgesichert.
Weltweit gesehen gehört das Versicherungssystem in Deutschland zu den leistungsstärksten. Das liegt unter anderem daran, dass die Sozialversicherung sehr vielseitig ist und sich in insgesamt fünf Zweige aufteilen lässt:
1. Rentenversicherung
2. Krankenversicherung
3. Unfallversicherung
4. Arbeitslosenversicherung
5. Pflegeversicherung
Die Rentenversicherung hat zum Zweck, die Bürger im Alter zu unterstützen, wo sie weniger arbeiten können. Im Falle des Todes werden die Zurückgebliebenen auch mit Witwen- und Waisenrenten versorgt. Die Finanzierung dieser Leistungen ist durch den Generationenvertrag möglich: Die Generation der jetzigen Erwerbstätigen finanziert die Rente der im Ruhestand lebenden Personen. Sie arbeitet für ihren späteren Rentenanspruch, der ab einem gesetzlichen Mindestalter besteht. Da sich in Deutschland, wie auch in vielen anderen Ländern, einiges in der Demografie wandelt, werden auch die Renten niedriger. Dadurch versichern sich viele Menschen auch privat. Dabei kann der Versicherungsmakler Wiesbaden helfen.
Durch die Krankenversicherung bekommen Versicherte die Kosten für eine medizinische Behandlung zurückerstattet. Jeder Bürger ist in Deutschland Mitglied einer Krankenkasse. Wieviel Beitrag jeder zahlen muss, hängt vom Einkommen ab. Arbeitnehmer, die ein höheres Einkommen als die Versicherungsgrenze haben, sind laut Gesetz nicht mehr pflichtversichert. Diese können auch zur privaten Krankenversicherung wechseln. Alle Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung können auch verschiedenen Familienangehörige mitversichern lassen.
Die Unfallversicherung stellt eine Ausnahme im Bereich der Sozialversicherung dar, denn sie wird komplett vom Arbeitgeber finanziert. So soll gewährleistet sein, dass der Arbeitnehmer eine gute Gesundheitsversorgung erhält und wieder arbeiten kann, sollte er vorher einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit gehabt haben. Wieviel der Arbeitgeber hier zahlen muss, hängt vom Gefahrenrisiko im jeweiligen Beruf ab. Wie hoch die Tarife sind, entscheiden die Berufsgenossenschaften.
Die Arbeitslosenversicherung stellt sicher, dass Menschen ohne Erwerbstätigkeit finanziell versorgt sind, bis sie wieder eine neue Arbeitsstelle antreten können. Das Arbeitslosengeld gibt es in Deutschland in zwei verschiedenen Formen. Bei der ersten Form bekommen die Arbeitslosen Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, für welche sie vorher Beiträge gezahlt haben. Die zweite Form ist auch als Hartz IV bekannt und stellt eine durch den Staat geregelte Grundfinanzierung dar.
Seit 1995 gibt es die sogenannte Pflegeversicherung in Deutschland. Sie ist damit der jüngste Zweig in der gesetzlichen Sozialversicherung. Der Anteil an älteren Menschen in der Bevölkerung stieg über die letzten Jahre immer mehr an, weswegen die medizinischen Leistungen immer aufwendiger wurden. So entstand die Pflegeversicherung, die sämtliche Kosten aufgrund einer Pflegebedürftigkeit, die durch Alter oder Unfall entstehen kann, abdeckt. Der Pflegegrad des Patienten entscheidet über die Leistungen durch die Versicherung.