Hohe Bußgelder drohen
Wenn man seine Firma per Videoüberwachung im Blick behalten möchte, muss man den Datenschutz beachten. Wenn man bei seinem System keine Vorkehrungen trifft, drohen bei einem Verstoß schnell hohe Bußgelder. In den Richtlinien steht, dass die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten nur dann erlaubt ist, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Überwachenden dienen. Es gibt also diverse Grauzonen sowohl für das Unternehmen als auch für die Kunden und Mitarbeiter, die gefilmt werden. Bei einer Gefahrenlage kann man es so auslegen, dass für alle Parteien ein Interesse der Überwachung vorliegt.
Informationen und Hinweise
Unternehmen werden durch die DSGVO dazu verpflichtet, mit den personenbezogenen Daten sehr transparent umzugehen. Die betroffenen Personen müssen also dazu in der Lage sein, zu verstehen, was mit ihren Daten passiert. Es muss Hinweise auf die Form der Beobachtung geben, wer die Daten erhebt und wie man den entsprechenden Datenschutzbeauftragten kontaktieren kann.
Verarbeitung von Videodaten
Wenn es um die technischen Voraussetzungen zur Videoüberwachung geht, kann man auf verschiedene Formen zurückgreifen. Die gängigste Möglichkeit ist dabei, dass ein Kamerabild auf einen Bildschirm übertragen wird. So kann z.B. ein Sicherheitsmann aus seiner Zentrale heraus den überwachten Bereich kontrollieren. Es kann gut sein, dass hierbei nicht einmal eine Aufzeichnung benötigt wird. Wenn aber doch Videodaten gespeichert werden, muss man vor der ersten Aufnahme sicher sein, dass man die Daten auch aufnehmen darf. Zulässig ist es dann, wenn eine Aufnahme unbedingt notwendig ist und die aufgenommenen Personen vom Zweck der Überwachung profitieren können, bzw. dieses Motiv überwiegt. Zudem sollte es ein entsprechendes Löschungsgebot geben. Laut diesem müssen die Videoaufzeichnungen wieder gelöscht werden, wenn der Zweck erfüllt wurde. Grundsätzlich verboten ist dabei die Weiterverarbeitung der Daten.
Macht ein Datenschutzbeauftragter Sinn?
Da es gerade bei einer Videoüberwachung im Hinblick auf den Datenschutz sehr viel zu beachten gibt, ist ein externer Datenschutzbeauftragter eine Überlegung wert. Es sind geschulte Spezialisten, die genau wissen, worauf es ankommt. Fehler können somit optimal vermieden werden. Die Kosten für einen externen Beauftragten können sich schon sehr schnell rechnen, wenn man bedenkt, wie hoch entsprechende Bußgelder für Verstöße ausfallen können. Zudem nehmen die Datenschutzbeauftragten aktiv an der Weiterentwicklung des Bereichs innerhalb des Unternehmens teil. Kontinuierliche Verbesserungen können dann dabei helfen, dass die Kosten für den externen Datenschutz weiter zurückgehen. Dabei geht es im Zweifel nicht nur um die Videoüberwachung, denn Datenschutz ist mittlerweile im ganzen Unternehmen ein relevantes Thema. Das fängt unter anderem schon bei den privaten Geräten der Mitarbeiter an. Mit ihnen darf man beispielsweise in der Regel keine beruflichen Tätigkeiten ausüben. Nachrichten bei Social Media müssen zudem ebenfalls wie Videoüberwachungen behandelt werden. Sofern der Zweck erfüllt wurde, müssen private Nachrichten gelöscht werden.