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Donnerstag, 02 Juni 2022 13:03

Das Sozialpaket des Bundes: Bildung und Teilhabe

Bildung und Teilhabe in Kulmbach Bildung und Teilhabe in Kulmbach pixabay

Rechtlich besteht für bedürftige Familien beziehungsweise für die in diesen lebenden Kinder sowohl ein Anspruch auf Bildung als auch an der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

In Deutschland existiert in diesem Zusammenhang das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket. Dieses macht Kultur, Sport, Bildung und weitere Aktivitäten für alle Kinder zugänglich, wodurch ihre Entwicklungsperspektiven optimiert werden. Weitere Informationen dazu liefert die Bildung und Teilhabe in Kulmbach sowie der nachfolgende Artikel.

Bildungs- und Teilhabepaket – Das steckt dahinter

Kinder und Jugendliche, welche in Familien leben, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, können im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes eine finanzielle Unterstützung erhalten, beispielsweise, um an Ferienfreizeiten und Ausflügen teilzunehmen.

Daneben besteht die Möglichkeit, eine qualifizierte Nachhilfe zu erhalten, Musik- und Sportangebote in Anspruch zu nehmen oder in der Schule am gemeinsamen Mittagessen teilzunehmen. Die finanzielle Unterstützung kann außerdem dafür verwendet werden, eine Tagesmutter zu engagieren oder das Lind im Hort oder einer Kindertageseinrichtung unterzubringen,

Wann besteht ein Anspruch auf die Unterstützung?

Die finanzielle Unterstützung durch das Bildungs- und Teilhabepaket kann von Menschen in Anspruch genommen werden, die Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II, also Leistungen nach dem SGB II, erhalten.

Daneben besteht ein Anspruch auf die Förderung, wenn nach dem SGB XII Sozialhilfe, der Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen, die sich aus dem AsylbLG, dem Asylbewerberleistungsgesetz ergeben, bezogen wird.

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets im Detail

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets können zahlreiche Leistungen von den bedürftigen Familien in Anspruch genommen werden.

Mehrtägige Fahrten und Ausflüge

Organisiert die Kindertageseinrichtung oder die Schule Fahrten, die mehrere Tage dauern, oder auch nur eintägige Ausflüge, muss in Deutschland kein Kind auf eine Teilnahme aus finanziellen Gründen verzichten.

Die Kosten für die Ausflüge und Aktivitäten können durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets übernommen werden.

Das Schulbedarfspaket

Die Ausstattung, welche Schüler für ihre Teilnahme am Schulunterricht benötigen, werden durch das Bildungs- und Teilhabepaket bezuschusst – mit 50 Euro am 1. Februar jedes Jahres und mit 100 Euro am 1. August.

Dadurch werden die Familien dabei unterstützt, Schreib-, Zeichen- und Rechenmaterialien, wie Hefte, Taschenrechner, Stifte und Füller, Bekleidung für den Sportunterricht und den Schulranzen anzuschaffen.

Kosten für die Schülerbeförderung

Ist es für Schüler nicht möglich, die nächstgelegene Schule zu erreichen, ohne dafür entsprechende Beförderungsmittel zu nutzen, werden ihnen die anfallenden Fahrtkosten erstattet – vorausgesetzt es findet keine Kostenübernahme durch die Kommune oder anderweitige Einrichtungen statt.

Nachhilfe und Lernförderung

Sollte der Bedarf für Nachhilfe bestehen und die Schule kann diesen nicht erfüllen, werden ebenfalls eine geeignete Lernförderung beziehungsweise die Kosten, die mit dieser einhergehen, durch das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen.

Die Verpflegungskosten

Wird durch die Kindertageseinrichtung oder die Schule für die Kinder ein gemeinsames Mittagessen bereitgestellt, trägt das Bildungs- und Teilhabepaket die entsprechenden Kosten.

Außerdem müssen die Familie den früheren Eigenanteil in Höhe von einem Euro nicht mehr zahlen.

Teilnahme am kulturellen und sozialen Leben

Solange die Kinder beziehungsweise die Jugendlichen noch nicht das Alter von 18 Jahren erreicht haben, erhalten sie pro Monat 15 Euro für bestimmte Freizeit-, Kultur- oder Vereinsaktivitäten.

So bekommen sie etwa die Chance, an Ausflügen teilzunehmen, im Sport aktiv zu werden oder allgemein geselligen Unternehmungen beizuwohnen.